Bewilligungen für Zollverfahren

Im Zollrecht wird in aller Regel zwischen einem jedem Unternehmen zugänglichen Normalverfahren und sog. Verfahrensvereinfachungen bzw. vereinfachten Verfahren unterschieden. Während das Normalverfahren von jedem Unternehmen genutzt werden kann - Beispiel: Abgabe einer elektronischen Ausfuhr(zoll)anmeldung in ATLAS mit in der Regel anschließender Gestellung beim Zollamt bzw. Anmeldung zur Gestellung außerhalb des Amtsplatzes im eigenen Unternehmen -, ist die Nutzung des Vereinfachten Verfahrens als „Zugelassener Ausführer (ZA)“ ein Antrags- und Bewilligungsverfahren. Der förmliche Antrag ist nebst ergänzender Unterlagen beim für den Firmensitz zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die NotzZoll GmbH unterstützt Sie bei der Einrichtung und Beantragung vereinfachter Verfahren.

 

Weitere Antrags- und Bewilligungsverfahren sind

  • der ermächtigte Ausführers (EA) im präferentiellen Ursprungsbereich,
  • der zugelassene Versender (ZV) im Versandverfahren NCTS,
  • der zugelassene Empfänger (ZE) im NCTS,
  • das Zolllager,
  • die aktive und die passive Veredelung (AV/PV),
  • das Anschreibeverfahren (ASV) und das vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) im Bereich der Einfuhr(zoll)abwicklung.

 

vgl. auch „Zollrecht