Komplette Zollabwicklungen

Der EU-außengrenzüberschreitende Warenverkehr, sei es die Einfuhr oder die Ausfuhr, ist ohne Ausnahme mit der Abgabe einer Zollanmeldung verbunden. Diese Zollanmeldungen sind in aller Regel elektronisch im EDV-System der beteiligten Zollverwaltung abzugeben - in Deutschland in ATLAS, dem Automatisierten Tarif- und l(„L“)okalen AbfertigungsSystem.

 

Auf der Basis innerbetrieblicher Grundlagen, einer entsprechenden Recherche betreffend die Beachtung des maßgebenden Rechtsrahmens und durch daraus resultierender Codierungen - u. a. „Zolltarifnummer“ in Form der Code- oder statistischen Warennummer, vorgelegter Präferenznachweise und Handelsrechnungen oder exportkontrollrelevanter Überlegungen - ergeben sich die Inhalte einer Zolldeklaration. INCOTERMS spielen hierbei eine ebenso große Rolle - ausschlaggebend für die Berechnung des Zollwerts bei der Einfuhr und gleichfalls anzuführen in einer Ausfuhr(zoll)anmeldung - wie der Nachweis des Ursprungs.

 

Das Erstellen der Ein- bzw. Ausfuhrzollanmeldung bedarf daher eines fundamentierten Hintergrundwissens, denn es handelt sich immerhin um eine Steueranmeldung. Vorher steht aber die Abwägung, welches Zollverfahren für die Abbildung der kaufmännischen Idee das Richtige ist!