Vorübergehende Verwendung

Die vorübergehende Verwendung ist ein temporär fokussiertes Zollverfahren, sowohl im Rahmen der vorübergehenden (temporären) Einfuhr als auch der vorübergehenden (temporären) Ausfuhr. Klassische Beispiele sind Berufsausrüstungen, Messegüter oder Warenmuster, die allesamt in der Regel auf der einen Seite vorübergehend ausgeführt werden, um im Verwendungsland temporär genutzt bzw. zur Schau gestellt zu werden. Nach der vorübergehenden Verwendung kommen die Waren regelmäßig wieder in das Ausgangs-/ursprüngliche Versendungsland zurück, da sie sich kaufmännisch im Warenbestand des beteiligten Unternehmens befinden.

 

Der Ablauf im Wesentlichen:

 

Die vorübergehende Einfuhr im Verwendungsland ist in der Regel abhängig von der Leistung einer Sicherheit/Kaution, die von Land zu Land hinsichtlich ihrer Höhe stark differieren kann. Bei der Wiedereinfuhr ist der Nachweis der Nämlichkeit (Nämlichkeitsnachweis) zu erbringen, durch den bewiesen wird, dass die zur Wiedereinfuhr angemeldete Ware Dieselbe (die Nämliche!) ist, die zuvor temporär ausgeführt worden ist (z. B. Gerätenummer, Maschinennummer, Zollplombe).

 

Zum Bereich der vorübergehenden Verwendung zählt auch das seitens der Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellte Carnet ATA - das sog. Zollpassierscheinheft.