Ergänzung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - betrifft nur sog. Cenosphären der KN-Position 6806 2090

Cenosphären, d. h. überwiegend aus Aluminiumsilicat bestehende Hohlkugeln, die ein spezifischer leichter Bestandteil von (üblicherweise) bei der Verbrennung von Kohle in Wärmekraftwerken anfallender Flugasche sind, von der sie separiert werden, werden in die KN-Position 6806 2090 eingereiht und nicht mehr der Position 2621 9000 zugewiesen.

 


Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union wurden aufgrund einer Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 497/01) angepasst:

 

„Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union wie folgt geändert:“ - vgl. vorstehende Erläuterungen.

 

Amtsblatt der EU Nr. C 497 vom 30.12.2022

 


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