Kombinierte Nomenklatur (KN) für 2026 veröffentlicht

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 vom 22.09.2025 wurde die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die zum 01.01.2026 in Kraft treten wird. Die Anpassungen orientieren sich an technischen Weiterentwicklungen und sonstigen Modernisierungen. Insgesamt werden 27 KN-Unterpositionen verändert, wovon 14 wirklich neu eingefügte Waren betreffen. Die übrigen 13 Anpassungen sind Verschiebungen aufgrund der vorgenannten Veränderungen.

 

WICHTIG: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 wird zum 01.11.2025 gestrichen - hierin werden „Weihnachtsartikel“ definiert!


Mit Wirkung vom 01.01.2026 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 durch eine vollständige und aktuelle Fassung der KN zusammen mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, die sich aus vom Rat oder von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben, ersetzt.

 

Um die Übereinstimmung der Einreihungsregeln der KN mit der Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation sicherzustellen und bestehende Einreihungsunterschiede in der EU zu beseitigen, ist es notwendig, die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 der KN zu streichen. Da diese Zusätzliche Anmerkung 1 „Weihnachtsartikel“ betrifft, sollte diese Änderung dringend erfolgen - gem. Art. 1 Ziffer 1 i.V.m. Art. 2 Ziffer 1 mit Wirkung vom 01.11.2025!

 

Alle weiteren Details können der neuen KN 2026 entnommen werden - vgl. Amtsblatt EU Reihe L 2025/1926 vom 31.10.2025.


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