Neue dual use-Verordnung - EU-Ministerrat hat zugestimmt - Veröffentlichung wahrscheinlich noch im Mai 2021

Nach EU-Kommission hatte im September 2016 den Entwurf für eine Neufassung der dual use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vorgelegt. Nachdem der EU-Rat und das EU-Parlament diesem Vorschlag nicht zugestimmt haben, wurde im Verfahren der sog. Triologie eine Einigung herbeigeführt, die am 09.11.2020 verkündet wurde.

 

Die formelle Zustimmung zu dieser finalen Fassung durch das Parlament ist im März 2021 erfolgt, der Ministerrat hat am 10.05.2021 nunmehr ebenfalls dieser Fassung zugestimmt. Die neue dual use-VO wird wahrscheinlich noch im Mai 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt dann 90 Tage später in Kraft - damit Ende August 2021.

 


„Wir begrüßen die neuen EU-Vorschriften für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, in denen den Menschenrechten ein angemessen hoher Stellenwert eingeräumt wird. Strenge Kontrollen werden es uns ermöglichen, Menschenrechtsverletzungen und -verstöße zu verhindern und gleichzeitig mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.“ - diese Aussage des portugiesischen Finanzministers und derzeitigen Ratspräsidenten João Leão fasst die wesentlichen Gedanken zusammen.

 

„Der Rat hat heute eine Verordnung zur Modernisierung des EU-Systems für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck angenommen. Dabei handelt es sich um Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen verwendet werden können.“

 

Quelle: Pressemitteilung des EU-Rats vom 10.05.2021

 


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