Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 um weitere 6 Monate bis zum 31.07.2023 verlängert

Die Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die in ihrem Kern auf der Nichtbeachtung der Minsker Friedensgespräche basiert, wird aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine um weitere 6 Monate bis zum 31.07.2023 verlängert. Bisher galt die Verlängerung nur bis zum 31.01.2023.

 


Mit dem Beschluss (GASP) 2023/191 des Rates vom 27. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde die vorgenannte Verordnung um weitere 6 Monate verlängert - vgl. Amtsblatt der EU Nr. L 26 vom 30.01.2023.

 

Hierzu führt Absatz 3 der Präambel aus „Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des Völkerrechts ist, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.“ Eine derartige Verlängerung sieht Artikel 9 des Ausgangsbeschlusses vor: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2015. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

 


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