Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Freihandelsabkommen EU/Vietnam - Änderung der Be-/Verarbeitungsliste

Freihandelsabkommen EU/Vietnam - Änderung der Be-/Verarbeitungsliste12.03.2024

Der Handelsausschuss EU/Vietnam hat mit Beschluss Nr. 2/2024 Änderungen in Anhang II des Präferenzabkommens, damit der Be-/Verarbeitungsliste vorgenommen. Diese resultieren aus den zolltariflichen Anpassungen des Harmonisierten Systems zum 01.01.2017 und zum 01.01.2022. Der Beschluss ist (rückwirkend) zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

 

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IMPOST - Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen in ATLAS ab dem 01.04.2024 verpflichtend für gewerbliche Anmelder

IMPOST - Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen in ATLAS ab dem 01.04.2024 verpflichtend für gewerbliche Anmelder09.03.2024

Die seit September 2023 zur Verfügung stehende Plattform für die Anmeldung von Post- und Kuriersendungen (IMPOST) wird für kommerzielle/gewerbliche Anmelder verpflichtend zum 01.04.2024. Private Anmelder können weiterhin freiwillig die Internet-Variante ATLAS-IPK nutzen. Sendungen von geringem Wert können mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.

 

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Zollförmlichkeiten für elektronische Frachtsensoren

Zollförmlichkeiten für elektronische Frachtsensoren21.02.2024

Um die Zollförmlichkeiten für elektronische Frachtsensoren zu vereinfachen, die für Sicherungs- und Ortungszwecke in Umschließungen hineingelegt oder daran angebracht werden können und zur vorübergehenden Verwendung angemeldet oder wiederausgeführt werden, sollten für diese Geräte vereinfachte Zollförmlichkeiten gelten. Außerdem muss sichergestellt werden, dass diese elektronischen Frachtsensoren vollständig von den Einfuhrabgaben befreit werden, wenn sie zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden.

 

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Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln zum 01.01.2025

Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln zum 01.01.202520.02.2024

Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 07.12.2023 wurde die Umsetzung der geltenden Übergangsregelungen als Grundlage beschlossen. Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich auf die Änderung des Übereinkommens geeinigt, um aktualisierte und flexiblere Ursprungsregeln festzulegen. Die Änderungen des Übereinkommens treten am 01.01.2025 in Kraft.

 

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Vermutung des Unionscharakters einer Ware bei Beförderung ohne Versandverfahren - T2L

Vermutung des Unionscharakters einer Ware bei Beförderung ohne Versandverfahren - T2L20.02.2024

Um die Fälle zu klären, in denen Unionswaren ohne ein Zollverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten und vorübergehend auch außerhalb dieses Zollgebiets befördert werden können, ohne dass sich ihr zollrechtlicher Status ändert, muss bestätigt werden, dass die Vermutung des Unionscharakters beinhaltet, dass die Waren das Zollgebiet der Union zwar vorübergehend durch internationale Gewässer oder den internationalen Luftraum verlassen dürfen, ein Zwischenstopp außerhalb des Zollgebiets der Union jedoch nicht zulässig ist.

 

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