Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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56593 Pleckhausen

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Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Binnenhandel - PoUS-Datenbank ab 01.07.2025 verpflichtend

Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Binnenhandel - PoUS-Datenbank ab 01.07.2025 verpflichtend04.06.2025

Statusnachweise, d.h. der Nachweis, dass sich eine Ware im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befindet, sind einerseits erforderlich für Lieferung in Gebiete, die zwar zum EU-Zollgebiet zählen, hingegen aber nicht der Mehrwertsteuersystemrichtlinie unterliegen (Beispiel Kanarische Inseln - T2LF), anderseits immer dann, wenn die Freiverkehrseigenschaft im Binnenhandel nachgewiesen werden muss (T2L).

 

Ab dem 01.07.2025 sind diese Nachweise ausschließlich elektronisch über das System Proof of Union Status - PoUS - zu beantragen.

 

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Entwaldungsfreie Lieferketten - Sorgfalts- und Meldepflichten treten am 31.12.2025 in Kraft

Entwaldungsfreie Lieferketten - Sorgfalts- und Meldepflichten treten am 31.12.2025 in Kraft04.06.2025

Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung hat im Zeitraum zwischen 1990 und 2020 dazu geführt, dass etwa 10 Prozent der Waldflächen verlorengegangen sind. Die VO (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union, wird am 31.12.2025 in Kraft treten. Damit sind diverse Recherche- und Meldeverpflichtungen für betroffene Unternehmen verbunden.

 

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Entwaldungsfreie Lieferketten - Länderklassifikationsliste betreffend Sorgfalts- und Meldepflichten veröffentlicht

Entwaldungsfreie Lieferketten - Länderklassifikationsliste betreffend Sorgfalts- und Meldepflichten veröffentlicht04.06.2025

Marktteilnehmer kommen der auferlegten Sorgfaltspflicht nach, in dem sie Maßnahmen zur Risikominimierung anwenden, da nur relevante Rohstoffe und Erzeugnisse im und exportiert bzw. gehandelt werden dürfen, die den Regularien der EU-Entwaldungsverordnung entsprechen. Hier gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenregelung im Warenverkehr mit Partnern, wenn Erzeugnisse ihren Ursprung in Ländern haben, für die nur ein geringes Risiko festgestellt wurde. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Länderklassifikationsliste veröffentlicht.

 

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Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen neu aufgelegt

Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen neu aufgelegt20.03.2025

Das Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen sowie die elektronische Abschreibung ist in der Version 13.2 am 20.03.2025 neu aufgelegt worden. Die Anpassungen und Änderungen betreffend vorwiegend die mit dem 16. Sanktionspaket am 24.02.2025 für den Warenverkehr mit Russland fixierten Restriktionen. Betroffen sind allerdings auch einige Negativcodierungen für den Warenverkehr mit Belarus sowie den annektierten Regionen in der Ukraine.

 

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USA erheben ab 12.03.2025 auf die Einfuhr von Stahlerzeugnissen 25% Zusatzzoll

USA erheben ab 12.03.2025 auf die Einfuhr von Stahlerzeugnissen 25% Zusatzzoll08.03.2025

Die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse wird ab dem 12.03.2025 (00:01 Uhr Eastern Standard Time) mit einem zusätzlichen Wertzollsatz von 25 Prozent ad valorem belegt. Betroffen sind Waren, die entweder klassisch zum Verbrauch in die USA eingeführt werden oder aus einem Zolllager entnommen werden.

 

Diese Änderungen hat Präsident Donald Trump am 10.02.2025 unter Berufung auf seine Ermächtigung gemäß 3 U.S.C. 301 (General authorization to delegate functions; publication of delegations), Sec. 604 Trade Act of 1974 und Sec. 232 Trade Expansion Act of 1962 mit Proclamation 10896 “Adjusting Imports of Steel Into the United States” angeordnet.

 

 

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