
Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Binnenhandel - PoUS-Datenbank ab 01.07.2025 verpflichtend04.06.2025
Statusnachweise, d.h. der Nachweis, dass sich eine Ware im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befindet, sind einerseits erforderlich für Lieferung in Gebiete, die zwar zum EU-Zollgebiet zählen, hingegen aber nicht der Mehrwertsteuersystemrichtlinie unterliegen (Beispiel Kanarische Inseln - T2LF), anderseits immer dann, wenn die Freiverkehrseigenschaft im Binnenhandel nachgewiesen werden muss (T2L).
Ab dem 01.07.2025 sind diese Nachweise ausschließlich elektronisch über das System Proof of Union Status - PoUS - zu beantragen.