Außenwirtschaftsrecht
Handelspolitische Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Während das Zollrecht den Weg für die Ein- und Ausfuhr(zollabfertigung) vorgibt, begleitet das Außenwirtschaftsrecht diesen Weg mit der Fragestellung: Ob und unter welchen Voraussetzungen darf eine Ware ein- bzw. ausgeführt oder eine Dienstleistung erbracht werden.
Wir beraten Sie branchenspezifisch hinsichtlich bestehender Einfuhrgenehmigungspflichten in der Bereichen Eisen und Stahl bzw. Textil. Im Agrarbereich unterstützen wir Sie beim Handling erforderlicher Ein- und Ausfuhrfuhrlizenzen.
Wir prüfen auf Basis Ihrer Firmenkonstellation das Erfordernis der Abgabe bestimmter Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr betreffend Forderungen und Verbindlichkeiten, Unternehmens-beteiligungen oder Zahlungen.
Was die Beratung im Bereich der Exportkontrolle betrifft, verweisen wir auf den nebenstehenden Buton „Exportkontrolle“.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Überwachungspflichten für bestimmte Eisen- und Stahlprodukte
- Überwachungspflichten für bestimmte Aluminiumerzeugnisse
- Lizenzpflichten im Agrarbereich
- Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr, z. B. Z 3, Z 4, Z 5, Z 5a betreffend Forderungen, Verbindlichkeiten, Beteiligungen
- Analyse, Optimierung und Dokumentation von Prozessen