Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen AGG Nr. 43 und AGG Nr. 44 ab dem 15.01.2025

Neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen AGG Nr. 43 und AGG Nr. 44 ab dem 15.01.202503.01.2025

Zur weiteren Vereinfachung beim Export ausfuhrgenehmigungspflichtiger Güter hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen - AGG´s - formuliert:

  • AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmte Länder
  • AGG Nr. 44 für bestimmte nichtsensitive Ausfuhren mittels elektronischer Medien

Beide AGG´s können ab dem 15.01.2025 genutzt werden.

 

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Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren in 2025

Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren in 202503.01.2025

Zollaussetzungen werden gewährt, um eine ausreichende Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Europäischen Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden. Diese Zollaussetzungen sind Zollfreiheiten, die zum Teil für zwölf Monate vom 01.01. bis 31.12.2025 gewährt werden, die in anderen Fällen aber für mehrere Jahre fixiert werden.

 

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Bulgarien und Rumänien sind am 01.01.2025 dem Schengen-Raum beigetreten - Wegfall der Grenzkontrollen im Personenverkehr an Landbinnengrenzen

Bulgarien und Rumänien sind am 01.01.2025 dem Schengen-Raum beigetreten - Wegfall der Grenzkontrollen im Personenverkehr an Landbinnengrenzen03.01.2025

Mit Wirkung vom 01.01.2025 sind die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen der Republik Bulgarien und Rumänien aufgehoben worden. Bereits zum 31. März 2024 in wurden als erster Schritt die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben.

 

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Neue Matrix über die Anwendung der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht

Neue Matrix über die Anwendung der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht03.01.2025

Mit Wirkung vom 01.01.2025 ist das revidierte Ursprungsprotokoll in der PanEuroMed-Zone in Kraft getreten. Die bis zum 31.12.2024 geltenden Übergangsregeln sind somit aufgehoben worden. Bis alle Partner dieser Zone die neuen Regeln umgesetzt haben, gilt weiterhin das „alte“ Regionale Ursprungsprotokoll aus dem Jahr 2013.

 

Als präferentieller Ursprungsnachweis wird neben der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 die präferentielle Ursprungserklärung verwendet. Die EUR-MED ist zum 31.12.2024 weggefallen!

 

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Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen - Ausgabe 2025

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen - Ausgabe 202502.01.2025

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen ist die Ausfüllhilfe für Zollanmeldungen, die sowohl für die Ausfuhr als auch für die Einfuhr im Regelfall elektronisch abzugeben sind. Die einzelnen Feldbeschreibungen stellen daher auf den Aufbau der elektronischen Anmeldungen ab.

 

Das „alte“ Einheitspapier bzw. Einheitspapier Ausfuhr und Sicherheit (EPAS) - ehemaliges Ausfallkonzept - ist ersetzt worden durch das sog. Betriebskontinuitätsverfahren; folgerichtig haben auch diese Anmeldungen ein neues Layout erhalten.

 

 

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