Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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56593 Pleckhausen

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Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Änderung in Anhang XXIII

Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Änderung in Anhang XXIII01.12.2023

In Anhang XXIII der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden die Güter aufgeführt, die gem. Art. 3k zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten und weder unmittelbar noch mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden dürfen.

 

Der Text zur Unterposition 8451 90 wurde berichtigt.

 

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Statistische Warennummern - Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Statistische Warennummern - Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 202415.11.2023

Das Statistische Bundesamt hat das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024 als PDF-Version veröffentlicht. In 2024 sind insgesamt 9.763 statistische Warennummern vorgesehen, somit im Vergleich 8 Nummern mehr als in 2023.

 

Die neuen Warennummern der Fassung 2024 sind ab dem 01.01.2024 gültig und für alle Ausfuhr(zoll)anmeldungen und Meldungen zur Intrahandelsstatistik zu verwenden.

 

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Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024 - Änderungen bei statistischen Warennummern

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024 - Änderungen bei statistischen Warennummern15.11.2023

Die (Ver)Änderungen bei den statistischen Warennummern, die sich aus dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024 ergeben, hat das Bundesamt in der bekannten Gegenüberstellung der Warennummern 2023/2024 zusammengestellt.

 

Mit der Sova-Leitdatei (Sonderverfahren) steht auch eine Komplettvariante des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2024 in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

 

 

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Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) auf das AES 3.0

Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) auf das AES 3.014.11.2023

Mit dem Wartungsfenster 05 am 25.11.2023 wird die IAA-Plus auf die Datenfelder und Datenstruktur des UZK umgestellt. Hierauf weist die deutsche Zollverwaltung in der ATLAS-Info 0535/2023 vom 13.11.2023 hin.

 

Damit wird auch die IAA-Plus auf das neue europäische Datenformat (Automated Export System - AES) umgestellt, wie es im Unionzollkodex vorgegeben wird.

 

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Überführung der Daten einer Ausfuhr(zoll)anmeldung in eine (Zoll)Versandanmeldung

Überführung der Daten einer Ausfuhr(zoll)anmeldung in eine (Zoll)Versandanmeldung14.11.2023

Wenn eine Sendung, für die eine Ausfuhr(zoll)anmeldung erstellt wurde, vor ihrer Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Gemeinsames Versandverfahren T1 oder T2 überführt wird, müssen die Positionsdaten der Ausfuhranmeldung vollständig in die Versandanmeldung übertragen werden.

 

Durch Umstellung der Ausfuhrszenarien auf das AES 3.0 und des Versandverfahrens auf die Version 9.1 erfolgt die vorgenannte Anpassung an das europäische Zollrecht.

 

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