
Verlagerung der elektronischen Zoll-Buchführung ins Ausland18.07.2022
Größere Unternehmen, insbesondere Unternehmensgruppen verlagern immer öfter ihre Buchhaltung an den Standort eines gruppenzugehörigen Unternehmens, zum Teil in einen anderen EU-Mitgliedstaat, zum Teil auch in ein Drittland (außerhalb der EU). In solchen Fällen ist sicherzustellen, dass gerade im Zusammenhang mit Außenprüfungen ein Zugriff auf diese Buchungssätze als auch auf die belegenden Dokumente möglich ist.
Ein entsprechender Onlineantrag auf Verlagerung der elektronischen Buchführung ist zollseitig über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) zu stellen.