
Anmeldung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) in Zollanmeldungen09.04.2021
Eine verbindliche Zolltarifauskunft ist sowohl für den Inhaber (antragstellendes Unternehmen) als auch für die Zollverwaltung bindend/verbindlich. Daher muss auf das Vorhandensein einer vZTA sowohl in einer Einfuhr- als auch in einer Ausfuhr(zoll)anmeldung hingewiesen werden. Seit dem 15.01.2021 ist ergänzend zur Angabe der vZTA auch die EORI-Nummer des Inhabers anzugeben.
Im ATLAS-Ausfuhr-Release 3.0 sind diese Codierungen auf Positionsebene in der Datengruppe „Bewilligung“ anzugeben. In der Migrationszeit des Releases 2.4 gilt übergangsweise die Codierung „Nzzz“.