Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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56593 Pleckhausen

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Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik werden rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst - konkrete Umsetzung steht noch aus

Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik werden rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst - konkrete Umsetzung steht noch aus06.02.2025

Der Bundestag hat in seiner 210. Sitzung am 30.01.2025 überraschend die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetztes sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Damit werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Somit werden rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel noch in diesem Jahr von Statistikpflichten entlastet.

 

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EU-einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten - Umsetzung verschoben auf den 30.12.2025

EU-einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten - Umsetzung verschoben auf den 30.12.202505.02.2025

Mit der VO (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023 (ABl EU L 150 vom 09.06.2023)

über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union wurden die Regularien betreffend die Sorgfaltsverpflichtung für Marktteilnehmer definiert. Diese Verordnung sollte am 30.12.2024 für die meisten Unternehmen in Kraft treten. Die Anwendung wurde verschoben auf den 30.12.2025.

 

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Interims-Handelsabkommen EU/Chile seit 01.02.2025 - Guidance-Document der EU-Kommission

Interims-Handelsabkommen EU/Chile seit 01.02.2025 - Guidance-Document der EU-Kommission05.02.2025

Nach Mitteilung der deutschen Zollverwaltung hat die Europäische Kommission, wie angekündigt, ein Guidance-Document zum Interims-Handelsabkommen EU-Chile (ITA) veröffentlicht. Hiermit werden die modernisierten Ursprungsregeln erläutert und präzisiert.

 

Dieser Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln wurde von einer speziellen Projektgruppe ausgearbeitet und ist daher nicht rechtsverbindlich.

 

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Georgien tritt zum 01.02.2025 dem Gemeinsamen Versandverfahren bei

Georgien tritt zum 01.02.2025 dem Gemeinsamen Versandverfahren bei30.01.2025

Georgien tritt mit Wirkung zum 01.02.2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames

Versandverfahren bei. Damit können im elektronischen Versandverfahren NCTS sowohl Verfahren für Nicht-Unionswaren (T1) als auch für Unionswaren (T2) durchgeführt werden.

 

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Neues Handelsabkommen EU/Chile tritt am 01.02.2025 in Kraft

Neues Handelsabkommen EU/Chile tritt am 01.02.2025 in Kraft28.01.2025

Zum 01.02.2025 tritt ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und Chile in Kraft, das ein aktualisiertes, neues Ursprungsprotokoll sowie eine neue Be-/Verarbeitungsliste enthält. Dieses Interims-Handelsabkommen wurde im Amtsblatt der EU Reihe L 2024/2953 vom 20.12.2024 veröffentlicht. Dieses neue Abkommen ersetzt das alte Assoziierungsabkommen vom 18.11.2002.

 

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