Während das Zollrecht den Weg (durch den Zoll) beschreibt und die Möglichkeiten für eine Zollabfertigung (die Zollverfahren) vorgibt, beurteilen die exportkontrollrelevanten Rahmenbedingungen die Möglichkeit einer Lieferung/eines Exports. Exportkontrolle führt zu der Beantwortung der Frage, ob (überhaupt) und unter welchen Voraussetzungen eine Ware exportiert werden darf.
Hinter der europäischen und deutschen Exportkontrolle stehen sog. Nichtverbreitungsregime, die eine Proliferation bestimmter kritischer und sensibler Güter an bestimmte Personen und/oder in bestimmte (Krisen)Länder verhindern sollen: MTCR - Missile Technology Control Regime, australische Gruppe für Chemikalien, NSG - Nuclear Suppliers Group im Bereich der Kernenergie sowie das Wassenaar-Arrangement im Bereich der sonstigen konventionellen Rüstung(sgüter).
Eine auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestellte Prüfungsreihenfolge Exportkontrolle garantiert die Umsetzung und Beachtung der Ausfuhrrestriktionen im Bereich der sog. gelisteten Güter und der verwendungsbezogenen Ausfuhrvorbehalte.