Präferentieller und nichtpräferentieller Ursprung - Herkunftsnachweis und ?Barscheck?
Der Nachweis des Ursprungs ist im internationalen Warenverkehr regelmäßig zu erbringen, sei es in Form eines Ursprungszeugnisses oder eines präferentiellen Nachweises, u. a. einer EUR.1, EUR-MED oder einer entsprechenden Ursprungserklärung.
Die NotzZoll GmbH berät Sie hinsichtlich der bei der Ursprungsbestimmung zu beachtenden Ursprungsregeln, der innerbetrieblichen Dokumentation und Archivierung für spätere Nachprüfungen sowie der in den Stammdaten Ihres Warenwirtschaftssystems zu erfassenden Grundlagen. Individuell abgestellt auf Ihre Produkte unterstützen wir Sie bei der Anwendung der Regeln - und ganz nebenbei schärfen wir Ihren Blick für ursprungsrelevante Zusammenhänge.
Auch das Schaffen der Voraussetzungen für die Abgabe bzw. Anforderung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen zählt zu unserem Angebotsspektrum.
Richtig eingesetzt sind Präferenznachweis ein nicht zu unterschätzendes Verkaufsargument bereits im Stadium der Angebotsabgabe; wir trainieren auch Ihren Vertrieb und koordinieren die dahinterstehenden innerbetrieblichen Abläufe.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- nichtpräferentieller Ursprung (u. a. Ursprungszeugnis, -erklärung)
- präferentieller Ursprung (u. a. EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärungen, (Langzeit-)Lieferantenerklärungen etc.)
- Analyse, Optimierung und Dokumentation von Ursprungsprozessen u. a. Vorbereitung und Begleitung bei der Beantragung der Verfahrensvereinfachung des ermächtigten Ausführers (EA) oder Vorbereitung einer REX-Registrierung (Registrierter Exporteur)