A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei - neue Vordrucke mit Eindruck "Europäische Union"

Der Nachweis, dass sich eine in die Türkei gelieferte Ware im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befindet (Unionsware), wird mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. geführt. Bei Vorlage dieses Freiverkehrsnachweises kommt der türkische Partner in den Genuss der Zollfreiheit, die aufgrund der zwischen der EU und der Türkei vereinbarten Zollunion gewährt wird.

 

Im Vordruck der A.TR. wird in Feld 4 der Wortlaut "Europäische Gemeinschaft" mit der nächsten Druckauflage in "Europäische Union" geändert.


Vordrucke mit dem Wortlaut "Europäische Gemeinschaft" können aufgrund einer Mitteilung der Generalzolldirektion noch bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden.


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