Abkommen zur Vereinfachung des Handels von Umwelt(schutz)gütern und Umweltdienstleistungen

Anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos vereinbarten die EU und 13 weitere WTO-Mitglieder die Liberalisierung des globalen Handels mit Gütern im Bereich des Umweltschutzes.

 

Zur Vorbereitung hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation in Form eines Fragebogens für involvierte Unternehmen bis zum 31.07.2014 eröffnet:

 

trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=180


Vorbild dieser „Green Goods Initiative“ zwischen der EU und Australien, Kanada, China, Costa Rica, Taiwan, Hongkong, Japan, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur und USA ist eine im September 2012 geschlossene Vereinbarung zwischen den APEC-Staaten (Asia Pacific Economic Cooperation). Diese inkludiert eine Reduzierung der Zölle auf die erfassten 54 Positionen des Harmonisierten Systems auf deutlich unter 5%.

 

Maßgebende Produktbereiche sind

  • Ausrüstung zur Bekämpfung der Luftverschmutzung (air polution control)
  • Abfallmanagement
  • erneuerbare Energien - wie Ausrüstungen zur Erzeugung von Solar- oder Windenergie
  • Reinigungsmittel, ressourceneffiziente Technologien und Produkte
  • (Ab)Wasseraufbereitung
  • Ausrüstungen im Bereich Umweltschutz

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