Wie bereits in der Information vom 22.12.2014 „Achtung im Binnenhandel mit Ungarn - Transporte ab 1.1.2015 zu avisieren“ ausgeführt, ist zum 1.1.2015 aufgrund einer Änderung des ungarischen Steuergesetzes ein Kontrollsystem für Frachten im Straßengüterverkehr eingeführt worden - EKÁER. Danach sind Straßengütertransporte mit Fahrzeugen über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht auf einer neu eingerichteten Plattform der nationalen Steuer- und Zollverwaltung elektronisch zu avisieren. Nach zuvor erforderlicher Registrierung und Erhalt der Zugangsdaten vergibt das System eine Identifikationsnummer, die vom Frachtführer mitzuführen ist.
Die Identifikationsnummer für einen einzelnen Transport - die Elektronikus Közúti Árumozgásokat Ellenörzö Rendszer, Kurzform die EKÁER-Nr. - hat nur eine Gültigkeit von maximal 15 Tagen!
Zum 1. März 2015 sind folgende (Ver)Änderungen in Kraft getreten:
- Für nicht riskante Güter muss eine Meldung erst ab einem Gewicht von 2.500 kg und einem Wert von 5 Mio. Forint abgegeben werden.
- Für riskante Güter beginnt die Meldepflicht bereits bei einem Gewicht von 500 kg und einem Wert von 1 Mio. Forint. Die Sonderregelung
für Lebensmittel - vgl. Meldung vom 22.12.2014 - ist aufgehoben worden; diese Lebensmittel gelten seit dem 1.3.2015 als „riskante
Gütert“.
Weitere Details - vgl. Langfassung!
Diese (Ver)Änderungen basieren auf dem Gesetz Nr. 2015/I. - veröffentlicht im ungarischen Gesetzblatt am 28.02.2015 - und der Verordnung Nr. 5/2015. (II.27.) NGM des ungarischen Wirtschaftsministeriums.
Meldepflichtig sind Straßentransporte mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3.500 kg, die außerdem mautpflichtig sind. Dies gilt für
Was die Definition der „riskanten Güter“ betrifft, gilt weiterhin die mit der Verordnung Nr. 51/2014. (XII.31.) NGM am 31.12.2014 veröffentlichte Liste, die Waren folgender Positionen des Zolltarifs (Harmonisiertes System) ausweist:
1. Lebensmittel:
0201 – 0210, 0302 – 0304, 0401 – 0409, 0601 – 0602, 0701 – 0714, 0801 – 0811, 0901, 0904, 1006 – 1008, 1101, 1102, 1507 – 1518, 1601, 1602, 1701 und 1702.
2. Andere riskante Güter:
2309, 2505, 2517, 2706, 270710/20/30/50, 2712, 2715, 290220/30/41/42/43/44, 3102 – 3105, 3403, 3808, 38111110, 38111190,381119, 381190, 3814, 38249099, 4401, 4403, 6101 – 6117, 6201 – 6217, 6309 sowie 6402 - 6406
Hinsichtlich des Inhalts der Meldungen verweisen wir auf unsere Mitteilung vom 22.12.2014.