Mit der VO (EU) Nr. 1101/2014 vom 16.10.2014 wurde die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Jahr 2015 veröffentlicht. Diese Verordnung ändert den Anhang I der VO (EWG) Nr. 2658/87, mit der Ende 1987 erstmals die Kombinierte Nomenklatur als Fortführung des Harmonisierten Systems (HS) veröffentlicht wurde. Den Anwenderstaaten des HS bleibt es vorbehalten, die sechsstellige HS-Unterposition weiter aufzusplitten und damit zusätzliche Unterteilungen vorzunehmen. Somit werden zum 1.1.2015 aus den insgesamt 5.205 sechsstelligen HS-Unterpositionen 9.386 achtstellige KN-Positionen.
In Deutschland entspricht die KN den statistischen Warennummern, die in der Version 2015 im neuen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2015 publiziert werden (ISBN: 978-3-8246-1026-6). Außer der Buchausgabe stellt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden eine elektronische Fassung des Warenverzeichnisses zur Verfügung, in der die einzelnen Kapitel als PDF-Files präsentiert werden:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/warenverzeichnis_downloads.html
In einer „Gegenüberstellung der geänderten Warennummern“ werden die Änderungen im Einzelnen ausgeführt, vgl.
Die betroffenen Bereiche haben wir in der Langfassung dieser Information für Sie zusammengestellt.
Die Änderungen der statistischen Warennummern zum 1.1.2015 betreffen die folgenden Bereiche des Zolltarifs:
- Kapitel 04 – Position 0406 Käse und Quark
- Kapitel 16 – Position 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht
- Kapitel 22 – Position 2204 Wein
- Kapitel 29 – Position 2931 andere organisch-anorganische Verbindungen
- Kapitel 38 – Position 3824 chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Die zum Jahreswechsel 2014/2015 greifenden (Ver)Änderungen betreffen
- 14 statistische Warennummern, die zum 31.12.2014 ungültig werden sowie
- 21 neue Warennummern, die ab dem 1.1.2015 die ungültig gewordenen Nummern
ersetzen.
Alle anderen Warennummern behalten ihre Gültigkeit!
Fazit: Nur die wenigsten Unternehmen dürften aufgrund der wenigen Anpassungen zum anstehenden Jahreswechsel betroffen sein.