Als Importeur Geld sparen durch Nutzung mengenmäßiger (Zollkontingente) und zeitlicher (Zollaussetzungen) Zollbefreiungen: Die Zollkontingente und Zollaussetzungen für das Jahr 2017 sind veröffentlicht: Knapp 800 Aussetzungen und zahlreiche Kontingente wurden eingerichtet, angepasst oder mengentechnisch aufgestockt.
Zollaussetzungen - VERORDNUNG (EU) 2016/2390 DES RATES vom 19. Dezember 2016
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzungder autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
Für Waren und Vormaterialien, die gegenwärtig in der Union nicht oder nur in unzureichender Menge zur Verfügung stehen, werden entsprechende Zollaussetzungen festgelegt - die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs werden für diese Waren vollständig ausgesetzt.
Zollkontingente - VERORDNUNG (EU) 2016/2389 DES RATES vom 19. Dezember 2016
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren
Um die ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Waren, die in der Union nur in unzureichendem Maße hergestellt werden, zu gewährleisten und Marktstörungen bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 des Rates autonome Zollkontingente für diese Waren eröffnet. Unter diese Zollkontingente fallende Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für elf neue Waren Zollkontingente in angemessener Größe zum Nullsatz zu eröffnen.