Das Statistische Bundesamt hat den aktuellen „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026“ veröffentlicht. Die insgesamt 96-seitige Ausfüllanleitung enthält grundsätzlich alle Informationen und Schlüsselnummern (außer für die Felder der Warennummer und der
Besonderen Maßeinheiten), die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen notwendig sind. Der neue Leitfaden ist erstmals bei Erstellung der Meldung für den Monat Januar 2026 im Februar 2026 zu beachten.
Im Vergleich zur Fassung 2025 gibt es keine nennenswerten inhaltlichen (Ver-)Änderungen. Wichtig erscheint der Hinweis zu Ziffer 7 ab Seite 34; in diesem Punkt werden diverse Beispiele und Sonderfälle dargestellt.