Die Anhänge der dual use-Verordnung, insbesondere Anhang I, der die sog. „gelisteten Güter“ erfasst, sind mit der Delegierten VO (EU) 2015/2420 am 24.12.2015 an weiterentwickelte technische Parameter angepasst worden. Betroffen hiervon waren etwa 100 Positionen.
Zu insgesamt 5 Positionen sind Fehler in der Publikation vom 24.12.2015 im Amtsblatt der EU Nr. L 340 korrigiert worden.
Mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2420 der Kommission vom 12. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sind die folgenden 5 Positionen in Anhang I korrigiert worden:
Soweit diese Listenpositionen bei Exporten Ihrer Produkte einschlägig und zu beachten sind, sind die in der Berichtigung dargestellten Parameter technisch zu bewerten. Die Berichtigung wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 60 am 05.03.2016.