Die Generalzolldirektion hat das bei der Erstellung von Ausfuhr(zoll)anmeldungen hinsichtlich der anzugebenden Codierungen zu beachtende „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen“ zum 08.10.2025 in der Version 13.9 aktualisiert.
Insbesondere wurden die Codierungen betreffend des seit dem 30.09.2025 wieder eingesetzten Iran-Embargos eingefügt, so z.B. die Codierung „C105 für Genehmigungen nach Artikel 7 Iran-VO (EU) Nr. 267/2012“.
Die Negativcodierungen mit Bezug zur Iran-VO - Y241 bis Y256 - werden ab Seite 74 des Handbuchs dargestellt.
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen