BREXIT - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit endgültig zum 01.05.2021 in Kraft getreten

Nachdem das EU-Parlament am 28.04.2021 dem Handelsabkommen zugestimmt hat, hat der EU-Rat am 29.04.2021 mit dem Beschluss (EU) 2021/689 das Abkommen im Namen der Union genehmigt.

 

Dies gilt für das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit als auch für das Abkommen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen. Die verbindlichen und endgültigen Wortlaute der Abkommen, die die am 30.12.2020 unterzeichneten Fassungen ersetzen, sind dem Beschluss beigefügt.

 


Die Parteien/Mitgliedstaaten haben die überarbeiteten Wortlaute der Abkommen in allen 24 (Amts)Sprachen der EU mittels diplomatischer Noten vom 21.04.2021 als verbindlich und endgültig festgelegt. Diese im Amtsblatt der EU Nr. L 149 vom 30.04.2021 ersetzen von Anfang an die unterzeichneten Fassungen der Abkommen, die am 31.12.2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

 

Im EU-Parlament entfielen bei 697 abgegebenen Stimmen 660 auf die Zustimmung, 5 Abgeordnete stimmten dagegen und 32 haben sich enthalten. Vor dem Hintergrund der Streitigkeiten betreffend die Zollkontrollen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Provinz Nordirland hat das Parlament die Zustimmung lange hinausgezögert.

 


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