In dieser Woche findet die nunmehr 4. Verhandlungsrunde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich statt, in der über ein Handels- und Partnerschaftsabkommen für die Zeit ab dem 01.01.2021 debattiert wird. Ab Dienstagnachmittag wird per Videokonferenz verhandelt. Dies ist die letzte Chance, um vor dem anstehenden Treffen der Staats- und Regierungschefs am 19.06.2020 eine Beschlussvorlage zu erreichen.
Die größten Streitpunkte sind neben den Fischereirechten gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie die Regeln für die Durchsetzung eines künftigen (Freihandels)Abkommens - Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EUGH). Die EU wirft der britischen Seite ein „Rosinenpicken“ vor und vertritt weiterhin den Standpunkt, dass das Vereinigte Königreich nicht dieselben Rechte behalten kann, wie sie einem EU-Mitglied zustehen. Die prägende Aussage „(man komme) nicht voran, wenn die Briten weiterhin Rosinen picken und das Beste aus beiden Welten für sich wollen“ - Michel Barnier, EU-Chefunterhändler - beschreibt die augenblickliche Situation.
Die EU befürwortet durchaus eine Verlängerung der derzeitigen Übergangsphase um 12 bzw. 24 Monate, um eine einvernehmliche und wirtschaftsfreundliche Lösung zu finden. Auch auf britischer Seite werden Stimmen laut, dass eine Verlängerung die Möglichkeit offeriere, einen harten BREXIT zu vermeiden.
Gibt es bis Ende 2020 keine Lösung, fallen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich beiderseits Zölle an – vgl. auch unsere Information vom 26.05.2020 „BREXIT - Britische Zollverwaltung veröffentlicht (Einfuhr)Zolltarif für die Zeit ab Ende der Übergangsphase - UK Global Tariff (UKGT)“.