Das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) ist eine IT-Plattform der britischen Regierung, auf der/zu dem eine Registrierung zwingend erforderlich ist, wenn Waren über dem System angeschlossene Häfen nach Großbritannien (England, Schottland und Wales) und Nordirland ein- oder ausgeführt werden sollen. Ohne Registrierung - Goods Movement Reference (GMR) - ist auch keine Zollabfertigung möglich!
Für die GVMS-Registrierung ist in jedem Fall eine GB-EORI-Nummer erforderlich!
Dies gilt auch, wenn Sie für die vorübergehende Verwendung in Großbritannien ein Carnet ATA nutzen.
Jeder Frachtführer (Transporteur, Spediteur usw.), der in das Vereinigte Königreich über einen Hafen mit Ware einreist oder über diesen Hafen Exportwaren transportiert, muss sich für diesen Dienst anmelden, um die Zollanmeldung und das Zollverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.
Dies ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die die Frachtabfertigung benutzen (d. h. Lkw über 7,5 t). Achtung: Das GVMS ist auch bei Leerfahrten ausgefüllt abzugeben. Fahrzeuge, die über die Personenverkehrsstrecke fahren (d.h. Pkw und Kleintransporter), benötigen keine GVMS.
Im Detail führt die britische Zollverwaltung hierzu aus:
You may need to create a goods movement reference for the following journeys:
If your movement type is not listed, you do not need to create a goods movement reference even if travelling through a port using the goods vehicle movement service.
Die dem GVMS angeschlossenen Häfen und großen Grenzzollämter sind dargestellt unter
Sonderfall bei (Be)Nutzung eines Carnets ATA:
Die Carnet ATA-Nummer muss in das Feld "Declaration Reference" der GVMS-Meldung eingetragen werden.
Dies ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die die Frachtroute benutzen (d. h. Lkw über 7,5 t).
Achtung: Das GVMS ist auch bei Leerfahrten ausgefüllt abzugeben. Fahrzeuge, die über die Personenverkehrsstrecke fahren (d.h. Pkw und Kleintransporter), benötigen KEINE GVMS.