BREXIT - Rückwaren aus dem Vereinigten Königreich (UK)

Waren, die nach einem harten BREXIT aus dem UK wieder in die EU der 27 Mitgliedstaaten zurückgebracht werden, können als Rückwaren außertariflich zollbefreit einfuhrabgefertigt werden. Allerdings ist der Nachweis zu erbringen, dass die Waren vor ihrem Verbringen nach UK den Charakter von Unionswaren hatten.


Eine zu Zeiten der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (UK/GB) im Binnenhandel nach UK als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach UK gelieferte Ware kommt nach dem Ausscheiden des UK - BREXIT - wieder in die EU, z.B. nach Deutschland zurück.

 

Kann diese Ware zollfrei als Rückware wiedereinfuhrabgefertigt werden?

 

Hierzu führt die deutsche Zollverwaltung im Rahmen der Vorkehrungen für einen harten BREXIT in der ATLAS-Info 1855/19 vom 02.04.2019 aus:

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

In der beschriebenen Fallkonstellation liegen als Nämlichkeitsnachweis weder eine Ausfuhranmeldung (N830) noch ein Auskunftsblatt INF 3 (C605) vor. In einer elektronischen Zollanmeldung sind die Informationen zum Nachweis der Rückwareneigenschaft deshalb durch die Unterlagen-Codierung „9DCA - Angaben zum Nachweis der Rückwareneigenschaft“ anzugeben.

 

Im Einzelnen soll wie folgt angemeldet werden:

- Bescheinigungsbereich: 4;

- Unterlagencodierung: 9DCA;

- Nummer der Unterlage: entweder die Nummer der Beförderungsunterlage, mit dem die Ware nach dem Vereinigten Königreich transportiert
  wurde oder ein fiktiver Wert wie z.B. das Wort „Brexit“;

- Datum der Unterlage: Datum des Beförderungsdokuments, mit dem die Ware nach dem Vereinigten Kö̈nigreich transportiert wurde.

 

Die Verfahrenserleichterungen i.S.v. Artikel 253 Abs. 4 S. 1 UZK-IA gelten unverändert wei- ter. Ein Nachweis der Rückwareneigenschaft und damit auch ein Beleg über den Zeitpunkt des Verbringens nach dem Vereinigten Königreich sind nur auf Verlangen der Zollstelle zu vorzulegen.


Zurück