Mit Wirkung vom 01.01.2025 sind die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen der Republik Bulgarien und Rumänien aufgehoben worden. Bereits zum 31. März 2024 in wurden als erster Schritt die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben.
Umgesetzt wurde die Aufhebung der Grenzkontrollen aufgrund des Erreichens des sog. Schengen-Standards mit dem Beschluss (EU) 2024/3212 des Rates vom 12. Dezember 2024zur Festlegung des Datums für die Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen der Republik Bulgarien und Rumänien - ABl L 2024/3212 vom 23.12.2024.
Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“.
Es handelt sich folglich um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Irland; das EU-Mitgliedsland Zypern wendet den Schengen-Acquis bislang nur teilweise an. Bis zu der von Zypern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen.
Für Bulgarien und Rumänien gilt entsprechend dem Beschluss des Rates vom 30. Dezember .2023 (Beschluss (EU) 2024/210), dass seit dem 31. März 2024 die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien abgeschafft worden sind. An den Landbinnengrenzen wurden die Personenkontrollen zum 01.01.2025 aufgehoben. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten.