Carnet ATA - Ausstellung für die neuen Partnerstaaten Peru, Saudi-Arabien und Philippinen

Das Carnet ATA-System wird seitens der Internationalen Handelskammer (ICC) stetig ausgebaut und um neue Mitgliedstaaten erweitert. Carnets können bereits für die vorübergehende Verwendung von Waren in Peru erteilt werden. Für Saudi-Arabien wird dies ab 01.06.2024 möglich sein. Die Philippinen folgen zum 15.07.2024.

 


Auf die Möglichkeit der Beantragung und Ausstellung eines Carnets ATA für die vorübergehende Verwendung in Peru haben wir bereits mit unseren Nachrichten vom 12.02.2024 und 02.04.2024 hingewiesen.

 

Im Folgenden fassen wir die Möglichkeiten der Verwendung eines Carnets für alle 3 Länder zusammen, die in 2024 Vertragspartei des Verfahrens geworden sind bzw. kurzfristig werden:

 

Peru: Ausstellung von Carnets ATA ab dem 30.04.2024

Die ICC hat informiert, dass die Handelskammer Lima ab dem 30.04.2024 als 79. Aktiv operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette sein wird.

 

Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:

  • Anhänge A (Dokumente für die vorübergehende Verwendung)
  • B1 (Messe und Ausstellungsgüter)
  • B2 (Berufsausrüstung)


Saudi-Arabien: Ausstellung von Carnets ATA ab dem 01.06.2024

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass Carnets für das Königreich Saudi-Arabien ab dem 01.06.2024 ausgestellt werden können.

 

Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:

  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1) mit einer Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) für kleine Muster.


Philippinen: Ausstellung von Carnets ATA ab dem 15.07.2024

Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert außerdem, dass Carnets für die Philippinen ab dem 15.07.2024 ausgestellt werden können.

 

Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:

  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B.9)
  • Lebende Tiere (D)

 

Carnets ATA werden bekanntlich elektronisch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt, von dieser ausgedruckt und können dort entweder abgeholt werden oder werden auf dem Postweg zugesendet.

 


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