Carnet ATA - Das elektronische Carnet seit 01.06.2026 - eATA

Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgte zum 01.06.2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern (EU Mitgliedstaaten sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen). Laut ICC ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen. In diesem Zeitraum wird das

volldigitale Carnet schritt weise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet.

 

Nach Information der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris wurden nach dem Start der digitalen Carnets am 01.06.2026 bereits am ersten Tag 485 digitale Carnets ausgestellt und 21 Carnet-Abfertigungen in Österreich, Frankreich, Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich erfolgreich durchgeführt.


Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 01.06.2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Während der Übergangsphase erhalten Sie das Dokument zusätzlich in Papierform.

Die Abwicklung des volldigitalen Carnets erfolgt z. B. über einen QR-Code. Die Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ein Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnets erstellt:

 

https://www.dihk.de/resource/blob/172102/1314ccdab9fb8903bb0303c0b1192211/merkblatt-digitale-carnet-data.pdf

 

Im Bereich der digitalen Abfertigung gilt ein klarer Stichtag:

Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 01.06.2026 ausgestellt wurden. Carnets, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig davon, wann die tatsächliche Nutzung beginnt.

 

Wichtig:       Ab dem 01.06.2026 ist bei der Eröffnung eines Carnets beim deutschen Zoll

                    grundsätzlich immer das volldigitale Carnet vorzulegen. Reist der

                    Carnetinhaber in ein sogenanntes Papierland (z.B. Türkei), muss zusätzlich

                    zum volldigitalen Carnet auch das Papier Carnet eröffnet werden.

 

Empfehlung: Bei Reisen in ein digitales Land (z.B. die Schweiz) empfiehlt die DIHK,

                     ebenfalls parallel das Papier Carnet eröffnen zu lassen. Dies dient der

                     Absicherung und erhöht die Flexibilität, ins besondere im Hinblick auf

                     kurzfristige Reisen in Länder, die noch nicht vollständig digitalisiert sind.

 

Bitte beachten Sie: Der Carnetinhaber hat sowohl die digitale als auch die Papiervariante unaufgefordert beim Zoll vorzulegen. Eine gesonderte Aufforderung durch den Zoll erfolgt nicht.


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