Brasilien ist als der 51. Unterzeichnerstaat außerhalb der Europäischen Union mit Wirkung vom 28.06.2016 dem Carnet ATA-Verfahren beigetreten. Demnach kann für die vorübergehende Verwendung von Waren in Brasilien nunmehr ein Carnet genutzt werden. Dies vereinfacht den Ablauf temporärer Ausfuhren nach Brasilien erheblich, da durch die Nutzung des Carnets nicht nur mindestens 4 Zollanmeldungen durch das Carnet ersetzt werden, sondern insbesondere die beim brasilianischen Zoll zu leistende Sicherheit/Kaution entfällt (durch das Carnet-System abgedeckt wird - internationale Bürgenkette).
Nach Information der IHK´s kann das Carnet ATA in Brasilien für folgende Zwecke im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr/Verwendung genutzt werden:
Vor dem Hintergrund, dass das Carnet-Verfahren im Warenverkehr mit Brasilien noch ziemlich neu ist und kaum Erfahrungswerte betreffend den Ablauf vorliegen, sollte potentielle Nutzer vor der Beantragung eines Carnets die zuständige IHK kontaktieren, die in der Regel über weitere Informationen (Ländermerkblatt) verfügt.