CETA-Abkommen EU/Kanada wird zum 21.09.2017 vorläufig angewendet

Das am 30.10.2016 unterzeichnete Comprehensive Economic Trade Agreement (CETA), das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen wird seitens der Europäischen Union mit Wirkung vom 21.09.2017 vorläufig angewendet.

 

Damit treten die Ursprungsregularien und der damit verbundene Abbau der Zölle in Kraft, was den bilateralen Warenverkehr deutlich forcieren wird. Die präferentiellen Ursprungsregeln weichen allerdings zum Teil erheblich von den bisher bekannten klassischen Vorgaben der Be-/Verarbeitungslisten ab.


Im Amtsblatt der EU Nr. L 238 vom 16.09.2017 wurde die „Mitteilung über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits“ veröffentlicht.


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