CETA - Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada am 30.10.2016 unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung des Comprehensive Economic Trade Agreements durch die EU und den kanadischen Premierminister Trudeau wurden die siebenjährigen Verhandlungen erfolgreich beendet. Neben der Dienstleistungsfreiheit und der gegenseitigen Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ist sicher der Abbau von etwa 99% aller Zölle auf beiden Seiten der wichtigste Aspekt.

 

Inkrafttreten kann der Handelsteil (vorläufig!) nach Ratifizierung durch das EU-Parlament und das kanadische Parlament frühestens zum 1.1.2017 oder im Frühjahr 2017.


Die für den letzten Donnerstag, 27.10.2016 geplante Unterzeichnung des CETA-Abkommens konnte mit nunmehr dreitägiger Verspätung am Sonntagnachmittag um 14.00 Uhr in Brüssel erfolgen. Nachdem aufgrund des recht komplizierten politischen Zustimmungsprozesses in Belgien das Parlament der Wallonie am Freitag seine Zustimmung mit Einschränkungen gegeben hat, haben die übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten diesen Vorbehalten (in Anhängen zum Abkommen formuliert) zugestimmt. Damit war EU-seitig der Weg für die Unterzeichnung geebnet!

 

Während die EU für Kanada einer der bedeutendsten Partner im Außenhandel ist, rangiert Kanada auf Platz 12 im Ranking der Handelspartner für deutsche Unternehmen. Der gedachte Warenaustausch zwischen den CETA-Partner von etwa 65 Milliarden € könnte um 25% gesteigert werden, dies nicht zuletzt durch den Wegfall der Zölle im bilateralen Handel auf beiden Seiten.

 

Genau dieser Handelsteil des Abkommens kann nach der Ratifizierung durch das EU-Parlament und das kanadische Parlament vorläufig in Kraft treten; damit profitieren Ex- und Importeure auf beiden Seiten des Nordatlantiks sofort von den Zollbefreiungen für Ursprungswaren.

 

Die umstrittenen Streitschlichtungen im Bereich von Investitionen, Handelshemmnissen oder im Fall von Vertragsverletzungen unterliegen nicht mehr den Schiedsgerichten (so die ursprüngliche Idee, von der Kanada aber abgerückt ist), sondern nun eingerichteten Gerichten, in die von beiden Partnern Berufsrichter entsendet werden. Dieser Kompromiss soll eine unterschiedliche Beurteilung gleicher Sachverhalte nicht nur in den beiden Vertragsparteien, sondern auch innerhalb der EU in den 28 Mitgliedstaaten vermeiden. Diese Proceduren können jedoch erst nach dem vollumfänglichen Inkrafttreten des Abkommens zur Anwendung kommen, wenn alle 28 nationale EU-Parlamente dem Abkommen zugestimmt haben. Dem ehrgeizigen Zeitansatz der EU folgend, ist hierfür ein Zeitfenster von 12 Monaten angedacht!

 

Auch der Import genmanipulierter Lebensmittel aus Kanada - seien es Roherzeugnisse oder auch Waren, in denen derartige Rohstoffe verarbeitet worden sind - wird bis zur vollständigen Umsetzung auf sich warten lassen. Sicher wird dies einer der Punkte sein, die noch am heftigsten diskutiert werden! Die eindeutige und unmissverständliche Kennzeichnung für den Endverbraucher wird hier sicher der Kern aller Gedanken sein!


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