Im Amtsblatt der EU Nr. L 343 vom 29.12.2015 sind die ergänzenden Bestimmungen zum Zollkodex der Europäischen Union publiziert worden:
Somit steht als letztes Element der Rechtssätze, die für ein auch praktisch umsetzbares Inkrafttreten des neuen europäischen Zollrechts zum 1. Mai 2016 wichtig sind, noch die Veröffentlichung der Übergangsbestimmungen für den Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 aus.
Diese die insbesondere IT-technische Umsetzung aufgreifende Delegierte (Übergangs)Verordnung wird voraussichtlich Mitte Januar 2016 seitens der EU-Kommission dem Rat und dem Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Für diese Reaktion haben beide Organe dann 60 Tage Zeit, so dass mit der Veröffentlichung der Delegierten (Übergangs)Verordnung nicht vor der zweiten Märzhälfte 2016 gerechnet werden kann.