Die Europäische Kommission hat am 1. Februar 2019 im Amtsblatt der EU (ABl. L 31) die "Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission vom 31. Januar 2019 zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse" veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung tritt am 2. Februar 2019 in Kraft.
Damit ist ab dem 2. Februar 2019 für die Überlassung der im Anhang IV gelisteten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr die Vorlage eines Überwachungsdokumentes nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen werden die vorherigen Überwachungsmaßnahmen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28.04.2016 für die in Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 genannten Warenkategorien während der Geltungsdauer der Schutzmaßnahmen ausgesetzt.
Quelle: Fachmeldungen der deutschen Zollverwaltung vom Datum 05.02.2019