Um der bekannten Flut von Paketsendungen im E-Commerce-Bereich zu entgegnen, wird auf Pakete im Online-Handel mit einem Wert von unter 150,00 EUR eine Zollgebühr von 3,00 EUR ab dem 01.07.2026 pro Sendung erhoben. Die vorübergehende Zollgebühr von 3,00 EUR wird auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben.
Die vorübergehende Zollgebühr von 3,00 € pro Sendung gilt für Pakete, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der Europäischen Union versandt werden. Diese Maßnahme wird unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete im elektronischen Handel erhoben. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil ausgeschaltet werden, den Online-Händler derzeit genießen. Die geplante Bearbeitungsgebühr soll hingegen die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung der erheblichen Paketströme – mehr als 4,6 Milliarden Sendungen pro Jahr in der EU – entstehen.
Diese vorübergehende Maßnahme ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einer beträchtlichen Zahl an Betrugsfällen und Umweltbedenken führt.