Elektronische Antragstellung und vZTA-Erteilung seit 01.10.2019 nur noch elektronisch

Die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) kann seit dem 01.10.2019 nur noch elektronisch erfolgen. Mit dieser Umsetzung von Artikel 6 Unionszollkodex (UZK) ist ein weiterer Schritt zur papierlosen Kommunikation zwischen der Zollverwaltung und den Unternehmen erreicht worden.

 

In Deutschland wird der Antrag über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) gestellt; für den Zugang bedarf es einer gesonderten Registrierung im BuG.


Die Beantragung einer vZTA auf dem Formular 0307 ist nur noch im Ausnahmefall möglich, siehe Artikel 6 Abs. 3 b) Zollkodex der Union. Grundsätzlich werden Anträge in Papierform ab Antragsdatum 1. Oktober 2019 abgelehnt.

 

Durch die Registrierung im BuG wird ein Postfach eingerichtet, über das die Anträge an den Zoll abgesendet und die weitere Kommunikation – mögliche Rückfragen sowie letztendlich die Zustellung der vZTA - abläuft.

 

Nach der Registrierung im BuG kann der elektronische Antrag (eAntrag) ausgewählt werden; inhaltlich haben sich keine Änderung im Vergleich zum bislang papiergestützten Antrag mittels des Formulars 0307 ergeben.

 

Die Zollverwaltung weist auf folgende „Besonderheiten“ hin:

 

„Beim Ausfüllen des eAntrags gibt es einige Veränderungen, z.B.:

  • bestimmte Angaben wie Adressdaten werden in Feld 1/Feld 3 nach der Eingabe der EORI-Nummer automatisch aus den Stammdaten eingefügt
  • Feld 2 wird nicht mehr angezeigt, da auch hier die Daten aus den Stammdaten bereitgestellt werden

 

Weitere Hinweise zu jedem Feld können der "Ausfüllhilfe" zum Antrag entnommen werden.

 

Unterlagen und Bilder können im PDF- bzw. JPEG-Format im Antrag hochgeladen werden.

 

Nach dem Absenden des Antrags erhält der Antragsteller umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Antragsbegleitdokument in sein Postfach. Das Antragsbegleitdokument muss verwendet werden, wenn z.B. Warenmuster und Warenproben oder weitere Unterlagen an das HZA Hannover geschickt werden sollen, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum eAntrag erfolgen kann.

 

Die weitere Kommunikation wird über das BuG-Postfach abgewickelt, hier wird auch die vZTA zugestellt.“


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