Embargo gegenüber der Halbinsel Krim und der Stadt Sewastopol verlängert bis zum 23.06.2019

Aufgrund der seitens der EU als rechtwidrig betrachteten Annexion der (Halbinsel) Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation hat der Rat ein Embargo auf Basis des Beschlusses 2014/386/GASP ausgesprochen. Die relativ umfänglichen Aus- aber auch Einfuhrverbote werden seit dem 23.06.2014 jeweils um 1 Jahr verlängert.


Durch den „Beschluss (GASP) 2018/880 des Rates vom 18. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexionwurde das Embargo verlängert bis zum 23.06.2019.

 

Der Beschluss wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 155/5 vom 19.06.2018.


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