Mit der VO (EU) Nr. 208 vom 05.03.2014 hat der Europäische Rat Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen in der Ukraine formuliert. Gemäß Art. 2 dieser VO EU-ansässigen Unternehmen ist es untersagt, mit diesem Personenkreis direkt oder indirekt in Geschäftskontakt zu treten:
Mit Beschluss der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2015/876 hat der EU-Rat beschlossen, die verhängten Sanktionen auf nunmehr insgesamt 19 Personen zu erweitern. Die aktuellen (Ver)Änderungen sind in der Langfassung dargestellt.
Folgende Person wird mit Wirkung vom 6. Juni 2015 aus der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 enthaltenen Liste gestrichen:
Eintrag Nr. 8 (in der ursprünglichen Liste) - Viktor Viktorovych Yanukovych (Віктор Вікторович Янукович) (Sohn des ehemaligen Staatsprä sidenten)
Die folgenden 3 Personen wurden mit Wirkung vom 05.06.2015 in die Liste (Anhang 1) aufgenommen:
Die Einträge zu folgenden Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 erhalten folgende Fassung
Olena Leonidivna Lukash (Олена Леонідівна Лукаш), Elena Leonidovna Lukash (Елена Леонидовна Лукаш) |
Geboren am 12.11.1976 in Rîbnița (Moldau), ehemalige Justizministerin |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. |
Serhii Petrovych Kliuiev (Сергій Петрович Клюєв), Serhiy Petrovych Klyuyev |
Geboren am 19.8.1969 in Donezk, Bruder von Andrii Kliuiev, Geschäftsmann |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Person ist verbunden mit einer benannten Person (Andrii Petro vych Kliuiev), die Gegenstand straf rechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte ist. |
Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk (Дмитро Володимирович Табачник) |
Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. |