Mit Beschluss 2010/413/GASP vom 26.07.2010 wurden bestimmte Restriktionen hinsichtlich des Iran-Embargos verhängt. Diese Maßnahmen wurden durch die Hinzufügung weiterer Einschränkungen und Verbote mit Wirkung vom 24.01.2012 verschärft - Beschluss 2012/35 vom 23.01.2012. Hierzu zählte u. a. ein Einfuhr-, Erwerb- und Beförderungsverbot von iranischem Rohöl und Erdölerzeugnissen, die Finanzierung sowie die Versicherung und Rückversicherung derartiger Vorhaben, ein Einfuhr-, Erwerb- und Beförderungsverbot von petrochemischen Erzeugnissen, die Finanzierung sowie die Versicherung und Rückversicherung derartiger Vorhaben sowie der Verkauf, Kauf, die Beförderung oder die Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten im Zusammenhang mit Regierungsgeschäften.
Aufgrund der am 14.07.2015 erzielten Einigung betreffend den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms wurden diese restriktiven Maßnahmen nunmehr ausgesetzt bis zum 14.01.2016 - Beschluss (GASP) 2015/1148 vom 14.07.2015.
Die seit November 2013 laufenden Verhandlungen mit dem Iran hinsichtlich der rein friedlichen Ausrichtung des Nuklearprogramms wurden durch die Formulierung der Schlüsselparameter für einen gemeinsamen umfassenden Aktionsplan vorangebracht - JCPOA: Joint Comprehensive Plan of Action. Am 14.07.2015 einigten sich der Iran und China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich (GB) sowie die USA auf die wesentlichen Eckdaten. Um die notwendigen Vorkehrungen und Vorbereitungen für die Durchführung des JCPOA`s treffen zu können, hat die EU die mit Wirkung vom 24.01.2012 erlassenen Verschärfungen in einer Verlängerung bis zum 14.01.2016 ausgesetzt. Dies betrifft u. a.
Ebenfalls ausgesetzt bis zum 14.01.2016 ist das Verbot von Finanztransfers im Zusammenhang mit Transaktionen für Lebensmittel, Gesundheitsleistungen, medizinischer Ausrüstung sowie für landwirtschaftliche und humanitäre Zwecke. Für diese Bereiche sind
Der Beschluss (GASP) 2015/1148 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 186 am 14.07.2015 - vgl. unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015D1148&from=DE