Embargo Russland - Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

Der Rat der Europäischen Union hat am 18.06.2020 beschlossen, die als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation verhängten Sanktionen bis zum 23. Juni 2021 zu verlängern. Der Beschluss 2014/386/GASP vom 23.06.2014 gilt somit für ein weiteres Jahr.

 

Diese Maßnahme wurde umgesetzt mit dem Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18.06.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 196 vom 19.06.2020.


Zu den derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gehören Verbote, die sich gegen die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol richten.

 

Außerdem unterliegen die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.

 

Wie der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik am 16. März 2020 im Namen der EU erklärt hat, erkennt die EU die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation weiterhin nicht an und verurteilt weiterhin diesen Verstoß gegen das Völkerrecht.

 

Hintergrund


Die Sanktionen wurden erstmals im Juni 2014 wegen der Versuche, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine absichtlich zu untergraben und das Land zu destabilisieren, verhängt. Weitere Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassen hat, sind unter anderem gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft gerichtete Wirtschaftssanktionen und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichtete restriktive Maßnahmen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Rates vom 18.06.2020

 


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