Embargomaßnahmen betreffend die Eingliederung der Ukraine gegenüber der Russischen Föderation verlängert bis zum 23.06.2020

Wegen der Eingliederung der autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol in die Russische Föderation hat die EU mit Beschluss 2014/386/GASP am 23.06.2014 diverse Ein- und Ausfuhrverbote gegenüber der Russischen Föderation verhängt. Diese Maßnahmen sind stets auf 12 Monate beschränkt und nunmehr bis zu m 23.06.2020 verlängert worden.


Die zum 23.06.2019 auslaufenden Embargomaßnahmen wurden durch den Beschluss (GASP) 2019/1018 vom 20.06.2019, Amtsblatt EU Nr. L 165 vom 21.06.2019, um ein weiteres Jahr verlängert.


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