Wegen der Eingliederung der autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol in die Russische Föderation hat die EU mit Beschluss 2014/386/GASP am 23.06.2014 diverse Ein- und Ausfuhrverbote gegenüber der Russischen Föderation verhängt. Diese Maßnahmen sind stets auf 12 Monate beschränkt und nunmehr bis zu m 23.06.2020 verlängert worden.
Die zum 23.06.2019 auslaufenden Embargomaßnahmen wurden durch den Beschluss (GASP) 2019/1018 vom 20.06.2019, Amtsblatt EU Nr. L 165 vom 21.06.2019, um ein weiteres Jahr verlängert.