Erweiterung des Zollgebiets der EU um die italienische Gemeinde Campione d'Italia zum 01.01.2020

Das Zollgebiet der Union wird um die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave im Hoheitsgebiet der Schweiz, und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees erweitert, da die historischen Gründe für den Ausschluss dieser Gebiete wie ihre Isolation und ihre wirtschaftliche Benachteiligung nicht mehr gegeben sind.

 

Diesbezüglich wird die Zollgebietsdefinition in Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 952/2013 (UZK) mit Wirkung vom 01.01.2020 angepasst.


Dier Erweiterung des EU-Zollgebiets wurde bereits mit der Verordnung (EU) 2019/474 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union fixiert - vgl. Amtsblatt der EU Nr. L 83 vom 25.03.2019.

 

Verbrauchsteuerrecht

 

Aus denselben Gründen werden diese Gebiete auch dem dem allgemeinen Verbrauchsteuersystem unterworfen.

 

Umsatzsteuerliche Situation

 

Diese Gebiete bleiben vom gemeinsamen Mehrwertsteuersystem jedoch weiter ausgeschlossen - mit der Richtlinie (EU) 2019/475 wurde ergänzend festgelegt, dass Campione d'Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees weiterhin nicht zum Gebiet gehören, in dem die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) Anwendung findet.

 

Konsequenz für Zollanmeldungen - erforderlich aus USt-lichen Gründen

 

Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2020 Unionswaren, die nach Campione d'Italia und dem zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees verbracht werden, mit der Länderkennung „IT“ und der Anmeldeart „CO“ angemeldet werden müssen.

 

Für den Warenverkehr mit der Gemeinde Livigno ist weiterhin die Anmeldeart „EX“ zu verwenden, da diese Gemeinde NICHT zum Zollgebiet der EU zählt! - vgl. auch ATLAS - Info 3802/19 vom 30.12.2019.

 

 

Um sicherzustellen, dass alle Änderungen ab demselben Zeitpunkt wirksam werden, werden die betreffenden Gebiete mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in das Zollgebiet der Union eingegliedert.


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