EU erhebt zusätzliche Importzölle auf bestimmte US-Waren ab Freitag, 22.06.2018

Seit Freitag, 22.06.2018, 00.00 Uhr erhebt die EU zusätzliche Zölle in Höhe von 25% auf bestimmte US-amerikanische Ursprungswaren. Die EU reagiert damit ihrerseits auf die seitens der USA für bestimmte Eisen- und Stahl sowie Aluminiumerzeugnisse erhobenen zusätzlichen Zölle von 25% bzw. 10%!

 

Nur für Spielkarten der KN-Position 9504 4000 beträgt der zusätzlich in der EU erhobene Zoll 10% (anstatt der üblichen 25%)!


Für US-amerikanische Produkte wie u. a. Whiskey, Erdnussbutter, Motorräder, Jeans oder Tabakprodukte, aber auch für bestimmte Stahlerzeugnisse sind in einer ersten Reaktion die Erhebung von zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25% vorgesehen.

 

Die Hintergründe dieser Maßnahmen haben wir bereits in unserer Nachricht vom 14.06.2018 beschrieben - „EU bereitet Gegenreaktion auf US-Strafzölle vor“.

 

Der genaue Tag der Anwendung dieser Maßnahmen wird in einer Durchführungsverordnung der EU-Kommission festgelegt, Art. 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 vom 16. Mai 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 der Kommission vom 20. Juni 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 158 am 21.06.2018. Art. 2 führt dahingehend aus:

 

„Die Anwendung zusätzlicher Zölle auf diese Waren gestaltet sich wie folgt:

 

a) In der ersten Stufe werden auf die Einfuhren der in Anhang I aufgeführten Waren, wie in
    Anhang I festgelegt, ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung zusätzliche Wertzölle in Höhe
    von 10 % beziehungsweise 25 % angewandt.“

 

Art. 4 bestimmt das Inkrafttreten dieser DVO auf den Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, somit auf Freitag, 22.06.2018 ab 00.00 Uhr!

 

  • Welche US-amerikanischen Ursprungswaren unterliegen den zusätzlichen Zöllen bei der Einfuhr in die EU?

 

In der ersten Stufe werden zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 % auf die Einfuhren der in Anhang I aufgeführten Waren angewandt werden.

 

Der tatsächliche betroffene Warenkreis wird dann im Anhang I durch die Angabe der achtziffrige Position der Kombinierten Nomenklatur (KN) definiert.

 

Im Unterschied zu Anhang I in der Fassung zur DVO (EU) 2018/724 vom 16.05.2018 weißt Anhang I in der Neufassung (DVO (EU) 2018/886 vom 20.06.2018) für „Spielkarten“ der KN-Position 9504 4000 NUR einen Zusatzzoll von 10% aus. Dies ist aber auch die einzige Ausnahme - alle übrigen Waren unterliegen einem Zusatzzoll von 25%!

 

 

Wichtige Ausnahme: Waren, für die die Einführer belegen können, dass sie vor dem Beginn der Anwendung der zusätzlichen Zölle aus den Vereinigten Staaten in die Union ausgeführt worden sind, werden keinen zusätzlichen Zöllen unterworfen - Art. 4 Abs. 2 DVO (EU) 2018/724.


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