EU und Japan nehmen letzte Hürden für den Abschluss eines Freihandelsabkommens - JEFTA

Kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben sich die EU und Japan auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens geeinigt: JEFTA - Japan European Free Trade Agreement! Nach 4 Jahren intensiver Verhandlungen ist dies sicher ein Zeichen für den Ausbau der bilateralen Handelsbeziehungen.

 

Die EU und Japan erwirtschaften zusammen etwa 1/3 der weltweiten Wirtschaftsleistung. Das Abkommen soll im Herbst 2017 unterzeichnet werden und in 2019 in Kraft treten.


Nach rund vierjährigen Verhandlungen haben sich die beiden Partner auf den Abschluss einigen können, waren doch letzte Differenzen ausgeräumt worden. Die schrittweise Abschaffung der Zölle auf beiden Seiten wird dem europäisch-asiatischen Handel einen wesentlichen Schub geben. Die Abschaffung der Zölle spart den Handelspartnern insgesamt ca. 1 Milliarde € im Jahr!

 

Insbesondere die hohen japanischen Zölle im Lebensmittelbereich entfallen, der Markt wird für europäische Produkte geöffnet. Einer der sicher größten Vorteile (für Verbraucher) auf der EU-Seite ist der Wegfall des 10%-igen Zolls auf japanische Automobile - stufenweiser Abbau binnen 7 Jahren. Die EU-Zölle für Industriegüter fallen ebenfalls, wovon japanische Exporteure sicher profitieren werden.

 

Die gegenseitige Anerkennung von Normen wird den Handel insbesondere für mittelständische und kleine Unternehmen erleichtern.

 

Die EU-Kommission betont, dass die befürchtete Investor-Staat-Streitschlichtung, ähnlich wie im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada, nicht weiter verfolgt wird. Stattdessen soll ein neues öffentlich kontrolliertes internationales Handelsgericht für derartige Streitigkeiten angerufen werden können.


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