EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen am 17.07.2018 in Tokio

Das größte je von der EU mit einem Partner unterzeichnete Freihandelsabkommen schafft eine offene Handelszone mit über 600 Millionen Menschen/Einwohnern. Für die EU-Exporteure entfallen Zölle, die aktuell bei der Einfuhr der Waren in Japan zu zahlen sind, von ca. 1 Billion €!

 

Der Zollabbau erfolgt stufenweise und unterschiedlich auch für gleiche Produkte durch die beiden Vertragspartner!

 

Mit dem Inkrafttreten des FTA´s ist in 2019 zu rechnen, da noch die formelle Zustimmung des EU-Parlaments und der japanischen Nationalversammlung aussteht.


Während EU-seitig insbesondere diverse Agrarwaren durch den Zollabbau einen leichteren Zugang zum japanischen Markt erhalten, werden für viele Waren der gewerblichen Wirtschaft aktuell bereits in Japan keine Zölle erhoben. Die EU baut ihre - aktuell Drittlandszölle - für japanische Ursprungswaren ebenfalls stufenweise ab.

 

Beispiel: Japanische Pkw´s der HS-Position 8703 unterliegen aktuell einem Drittlandszollsatz von 10%.

 

Zollabbaustufen:

 

  • mit Inkrafttreten: 8,8%
  • zu Beginn des 2. Jahres: 7,5%
  • zu Beginn des 3. Jahres: 6,3%
  • zu Beginn des 4. Jahres: 5,0%
  • zu Beginn des 5. Jahres: 3,8%
  • zu Beginn des 6. Jahres: 2,5%
  • zu Beginn des 7. Jahres: 1,3%
  • zu Beginn des 8. Jahres: 0,0% - zollfrei!

 

Die Zollabbaustufen für den Import japanischer Waren in die EU sind auf insgesamt 23 Seiten aufgelistet.

 

Die Zollabbaustufen für den Import europäischer Waren in Japan sind hingegen auf 353 Seiten aufgelistet.

 

In den Abbaulisten sind die Waren entweder mit dem HS-Kapitel, der 4-stelligen Position, der 6-stelligen Unterposition aufgeführt. In der EU-Abbauliste sind für diverse Waren auch die 8-stelligen KN-Positionen angeführt.

 

Neben dem Abbau der Zölle werden auch nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt. Aufgrund einer Anpassung der technischen Standards z. B. im Kfz-Bereich genügt die eine Typzulassung, die dann gegenseitig anerkannt wird. Ähnliche Vereinbarung gelten auch für Chemikalien, Arzneimittel und Textilien.

 

Im Agrarsektor ist der Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen für über 200 Erzeugnisse vereinbart, u.a. für Champagner und Parmaschinken.

 

Mit diesem Japan European Free Trade Agreement (JEFTA) unterstreichen beide Seiten ihre Grundhaltung zu freiem Handel ohne protektionistische Ambitionen.

 

Nach Aussage der EU-Kommission exportieren europäische Unternehmen Güter im Wert von über 58 Billionen € sowie Dienstleistungen im Wert von über 28 Billionen € p. a. nach Japan. Der Export deutscher Unternehmen nach Japan umfasst eine Größe von ca. 19,9 Billionen €, im Gegenzug werden Waren für ca. 16 Billionen € aus Japan importiert, was einen Außenhandelsüberschuss von ca. 3,9 Billionen € ergibt. 12.480 Unternehmen in Deutschland exportieren Waren nach Japan, hiervon sind etwa 75% kleine und mittelständische Firmen (KMU`s). Über 195.000 Arbeitsplätze hängen hiervon ab.

 

Als besonderen Service bietet die EU eine interaktive (Land)Karte an, aus der ersichtlich ist, wie viele Unternehmen in welcher Region nach Japan exportieren.


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