EU und Mercosur-Länder vereinbaren umfassendes Freihandelsabkommen

Die Europäische Union und die Mercosur-Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben ein umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen, das den bilateralen Warenverkehr zwischen Europa und Südamerika deutlich forcieren wird. Insbesondere der Abbau der hohen Zölle für Waren aus der EU in den Mercosur-Staaten wird für die Exportwirtschaft neue Handelsmöglichkeiten schaffen. Die Mitgliedstaaten müssen diesem Abkommen allerdings noch formell zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.


Der scheidende EU-Kommissionspräsident Juncker hat den Abschluss mit folgenden Worten treffend zusammengefasst: „„Die Mercosur-Länder haben beschlossen, durch dieses Abkommen ihre Märkte der EU zu öffnen. Das ist natürlich für die Unternehmen, die Arbeitnehmer und die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks eine sehr gute Nachricht, denn es fallen jetzt Zölle im Wert von über 4 Mrd. Euro pro Jahr weg. Es handelt sich damit um das umfangreichste Handelsabkommen, das die EU je geschlossen hat.“

 

Für die Industriezweige in der EU bedeutet dies, dass das Abkommen dazu beiträgt, die Ausfuhren jener EU-Erzeugnisse zu steigern, die bisher mit hohen und manchmal prohibitiven Zöllen konfrontiert waren. Dazu gehören Autos (Zollsatz 35 Prozent), Autoteile (14 bis 18 Prozent), Maschinen (14 bis 20 Prozent), Chemikalien (bis zu 18 Prozent), Arzneimittel (bis zu 14 Prozent), Kleidung und Schuhe (35 Prozent) oder gewirkte Stoffe (26 Prozent).

 

Der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU wird von der Senkung der hohen Mercosur-Zölle auf EU-Ausfuhrerzeugnisse, Schokolade und Süßwaren (20 Prozent), Weine (27 Prozent, Champagner (20 bis 35 Prozent), Spirituosen (20 bis 35 Prozent) und Erfrischungsgetränke (20 bis 35 Prozent) profitieren. Das Abkommen wird außerdem zollfreien Zugang zu Kontingenten für EU-Milcherzeugnisse (derzeit 28 Prozent Zoll), insbesondere für Käse, gewähren.

 

Der Schutz geografischer Herkunftsangaben in den 4 Partnerländern der EU wurde für 357 Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse vereinbart, dies insbesondere im hochwertigen Bereich. Geschützt werden u. a. Bezeichnungen wie „Münchener Bier“, „Parmaschinken“ oder „Tiroler Speck“. Aber auch die gegenseitige Anerkennung internationaler Normen wie ISO-Standards werden den Handel erleichtern.

 

Die 5 Partner werden kurzfristig die letzten technischen Details abstimmen und eine rechtliche Überprüfung vornehmen, bevor auf EU-Seite die Kommission das Abkommen dem EU-Parlament zur Behandlung vorlegt.

 

Die größten Freihandelsabkommen der EU sind die Abkommen

-       EU/Kanada: umfasst 550 Mio. Menschen und ein Handelsvolumen von ca. 72 Billionen €/Jahr

-       EU/Mercosur (in Vorbereitung): umfasst 773 Mio. Menschen und ein Handelsvolumen von ca. 88 Billionen €/Jahr

-       EU/Japan: umfasst 639 Mio. Menschen und ein Handelsvolumen von ca. 135 Billionen €/Jahr

 

Das präferentielle Ursprungsprotokoll wird die EU-typischen Regelungen enthalten, insbesondere das vollständige Gewinnen und Herstellen für den Agrarsektor sowie eine ausreichende Be-/Verarbeitung auf Basis klassischer Listenkriterien. Ebenfalls vorgesehen ist eine Kumulierung sowie eine Klausel betreffend die direkte Beförderung.

 

Als Ursprungsnachweis gilt die präferentielle Ursprungserklärung, die in der Vereinfachung nur von einem als REX - Registrierter EXporteur - abgegeben werden darf.


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