Exportkontrolle - Neue Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland

Die Muster zu Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7) wurden aktualisiert und sind ab sofort auf der BAFA-Internetseite abrufbar.

 

Die Muster zu Endverbleibserklärungen der Anlagen C 6 und C 7 für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland, soweit diese in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind (Anlage C 6) sowie für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland (Anlage C 7) wurden überarbeitet.


Neu hinzugekommen sind Abfragen unter Section G im Zusammenhang mit Unternehmen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässig sind bzw. sich im Eigentum oder unter Kontrolle eines in diesen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässigen Unternehmens befinden.

 

Quelle: bafa.de 


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