Dual use-Güter - Waren, Technologien und Dienstleistungen -, die friedfertig entwickelt und produziert wurden, sich aber für eine militärische oder kernrelevante Zweckentfremdung eignen, unterliegen den sog. Exportkontrollbestimmungen, den Regularien der dual use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
In Anhang I dieser VO sind die Güter (auf)gelistet, deren Ausfuhr bei Erreichen der in diesem Anhang definierten technischen Parameter ausfuhrgenehmigungspflichtig ist.
Dieser Anhang I wird einmal jährlich aktualisiert. Das Update 2017 ist mit der VO (EU) 2017/2268 am 15.12.2017 im Amtsblatt der EU Nr. L 334 veröffentlicht worden und ist gemäß Art. 2 am 16.12.2017 in Kraft getreten.
Inhaltlich können die insgesamt 141 Veränderungen, die sich aus dem finalen Entwurf zur Veröffentlichung der Verordnung ergeben, eingesehen werden in einer vorläufigen Gegenüberstellung der Änderungen im Internetauftritt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter