Dual use-Güter - Waren, Technologien und Dienstleistungen -, die friedfertig entwickelt und produziert wurden, sich aber für eine militärische oder kernrelevante Zweckentfremdung eignen, unterliegen den sog. Exportkontrollbestimmungen, den Regularien der dual use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
In Anhang I dieser VO sind die Güter (auf)gelistet, deren Ausfuhr bei Erreichen der in diesem Anhang definierten technischen Parameter ausfuhrgenehmigungspflichtig ist.
Dieser Anhang I wird einmal jährlich aktualisiert. Das Update in 2017 wird wahrscheinlich am 18.12.2017 im Amtsblatt der EU publiziert und am 19.12.2017 in Kraft treten.
Wir werden die für alle Exporteure wichtige Veröffentlichung verfolgen und an dieser Stelle darauf hinweisen.
Inhaltlich können die insgesamt 141 Veränderungen, die sich aus dem finalen Entwurf zur Veröffentlichung der Verordnung ergeben, eingesehen werden in einer vorläufigen Gegenüberstellung der Änderungen im Internetauftritt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter