Freihandelsabkommen EU/Japan veröffentlicht (Aktuelle Änderungen S. 85)

Nach Unterzeichnung des Japan European Free Trade Agreements (JEFTA) am 17.7.2018 in Tokio wurde das Abkommen am 27.12.2018 im Amtsblatt der EU Nr. L 330 veröffentlicht. In den Artikeln 3.1 bis 3.26 werden die Ursprungsregeln ausgeführt - Ursprungsprotokoll. Die Be-/Verarbeitungsliste ist in Anhang 3-B enthalten.

 

Als Nachweis der präferentiellen Ursprungseigenschaft dient die präferentielle Ursprungserklärung gem. Anhang 3-D.


Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist zum 1.2.2019 zu rechnen, da Art. 23.3 für das

Inkrafttreten folgende Regelung vorsieht: „Dieses Abkommen tritt, sofern die Vertragsparteien nicht anderes vereinbaren, am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihre jeweiligen für das Inkrafttreten dieses Abkommens geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt und die betreffenden Verfahren abgeschlossen sind. Die Notifizierung durch die Vertragsparteien erfolgt in Form eines diplomatischen Notenwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Japans.

 

Den tatsächlichen Termin wird die EU-Kommission im Amtsblatt der EU publizieren.


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